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Fahrzeugbewertung

Als anerkannter KFZ-Sachverständiger für die Fahrzeugbewertung stehen wir Ihnen in Augsburg und Wertingen zur Verfügung. Wir erstellen für Sie ein umfassendes Fahrzeugbewertungsgutachten, das den Wert Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Schäden, Mängeln und wertrelevanten Besonderheiten detailliert erfasst. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine aussagekräftige Bescheinigung über den Zeitwert, den Händlereinkaufspreis, den Händlerverkaufspreis oder den Wiederbeschaffungswert. Unser Fachgebiet erstreckt sich dabei von PKWs, LKWs bis hin zu Motorrädern, Anhängern und Sonderfahrzeugen.

Auto-Front

Wieviel ist mein Fahrzeug wert?

Die Fahrzeugbewertung ist eine Frage, die sich sicherlich jeder Fahrzeugbesitzer schon gestellt hat. Bei unserer Bewertung schauen wir genau hin und fassen den Zustand Ihres Fahrzeugs in Zahlen. Wir nehmen alle relevanten Daten rund um das Fahrzeug auf, einschließlich Zustand, Vorgeschichte und weitere Informationen zur Fahrzeughistorie. Während der Begutachtung werden alle optischen und technischen Bauteile sorgfältig geprüft und bewertet. Dabei dokumentieren wir sowohl wertmindernde als auch werterhöhende Faktoren.

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Zu den werterhöhenden Maßnahmen zählen beispielsweise nachträglich eingebautes Zubehör, Tuning oder aufwändige Reparaturen. Regionale Faktoren fließen ebenfalls in die Fahrzeugbewertung ein. Das erstellte KFZ-Wertgutachten enthält alle relevanten Informationen für den Markt. Eine ausführliche Fotodokumentation hält den Zustand Ihres Fahrzeugs fotografisch fest und dokumentiert mögliche Mängel.

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Je nach Bedarf und Verwendungszweck können wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert oder den realistischen Händlereinkaufswert bescheinigen.

Anwendungsbereiche für ein Wertgutachten

Die Anwendungsbereiche für eine Fahrzeugbewertung sind äußerst vielfältig. Unser KFZ-Wertgutachten dient als Nachweis zur Vorlage beim Steuerberater oder dem Finanzamt, beispielsweise wenn es darum geht, ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu kaufen oder eine Firma mit Fahrzeugbestand aufzulösen. Es wird auch benötigt bei der Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeugs über die Bank, zur Absicherung und korrekten Werteinschätzung beim Kauf oder Verkauf oder als Nachweis des Fahrzeugwerts bei Erbschaften.

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Ein detailliertes Wertgutachten ermöglicht zudem eine korrekte Versicherungseinstufung bei aufwändigen Umbauten, Tuningfahrzeugen oder bei Oldtimern. Es kann auch verwendet werden, um einen Überblick über den Wert der Fahrzeuge zu erhalten.

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Das erstellte KFZ-Wertgutachten enthält alle relevanten Informationen für den Markt. Durch eine ausführliche Fotodokumentation halten wir den Zustand des Fahrzeugs fotografisch fest und dokumentieren mögliche Mängel. Je nach Bedarf und Verwendungszweck bescheinigen wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert oder den realistischen Händlereinkaufswert.

Fahrzeugbewertung als Grundlage für die KFZ- Versicherungseinstufung

Die Anwendungsbereiche für eine Fahrzeugbewertung sind äußerst vielfältig. Unser KFZ-Wertgutachten dient als Nachweis zur Vorlage beim Steuerberater oder dem Finanzamt, insbesondere wenn es darum geht, ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu kaufen oder eine Firma mit Fahrzeugbestand aufzulösen.

Für deine KFZ-Versicherung ist ein KFZ-Wertgutachten ein wichtiger Richtwert, um dir den passenden Versicherungstarif für dein Auto anbieten zu können. Wenn du beispielsweise mehrere tausend Euro in Fahrzeugtuning oder Veredelungen investierst, erhöht sich dadurch anteilig der Gesamtwert deines Fahrzeugs. In vielen Fällen ist dann eine Tarifanpassung erforderlich, um dein Fahrzeug inklusive Tuningmaßnahmen rundum abzusichern. Möglicherweise ist sogar ein Wechsel von einer Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung zu einer Vollkaskoversicherung sinnvoll. Deshalb solltest du im Anschluss an die Bewertung unbedingt Kontakt zu deiner KFZ-Versicherung aufnehmen. Wenn du das nicht machst, kann die finanzielle Entschädigung bei einem Totalschaden entsprechend geringer ausfallen.

Fahrzeugbewertung FAQ

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Fahrzeugbewertung und Wertgutachten von Fahrzeugen. Sollten Sie noch Fragen haben kontaktiere uns gerne. Wir haben auch auf Ihre Fragen die passenden Antworten.

  • Kann ich den KFZ-Gutachter selbst wählen?
    Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, können und sollten Sie immer einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Die KFZ-Gutachter der regulierenden Versicherung handeln im Sinne der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist eine neutrale und unabhängige Bewertung der Schadensumme möglich.
  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?
    Nach einem Autounfall ist das wichtigste Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise sichern, Unfallprotokoll erstellen, Daten des Unfallgegners notieren, Unfalldaten notieren, Unabhängiges Unfallgutachten beauftragen und die Hilfe der regulierenden Versicherung ablehnen.
  • Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Autounfall?
    Nach einem unverschuldeten Autounfall haben Sie gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 das Recht auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Kostenübernahme des Schadengutachtens, Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, Auszahlung Ihrer Schadenersatzansprüche, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug, Erstattung der Wertminderung, Übernahme der Abschleppkosten und Erstattung weiterer Ansprüche.
  • Was kostet ein Schadengutachten?
    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Unfallgutachten auf der Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten Netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
  • Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
    Bei kleineren Unfallschäden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 750€ ist für Ihre regulierende Versicherung meist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze ist aber selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht und oft sehr schwer einzuschätzen. Um Ihnen spätere Probleme bei der Abwicklung und finanzielle Verluste zu ersparen, empfehlen wir, sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer an einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu wenden. Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und ersetzt kein ausführliches Unfallgutachten. Ein KFZ-Schadengutachten hingegen bescheinigt Ihnen zusätzlich die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges und mögliche Risiken der Reparatur.
  • Wer bezahlt das KFZ-Gutachten nach einem Unfall?
    Bei einem unverschuldeten Autounfall sind die Kosten für das Unfallgutachten Teil des Gesamtschadens. Sie bekommen die Kosten für das Schadengutachten von der regulierenden Versicherung bezahlt. Wir rechnen die entstandenen Kosten direkt mit der Versicherung ab, Sie brauchen dafür nicht in Vorleistung zu treten.
  • Kann ich mir den Schaden laut Unfallgutachten ausbezahlen lassen?
    Ja, Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht instandsetzen lassen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Was Sie mit dem Geld machen, liegt ganz allein in Ihrer Entscheidung! Selbstverständlich können Sie den Schaden auch selbst instandsetzen. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein professionelles Unfallgutachten.
  • Wie lange dauert es bis ich meine Ansprüche laut Schadengutachten ausbezahlt bekomme?
    Wir beginnen nach der Schadenaufnahme umgehend mit der Bearbeitung Ihres Unfallgutachtens. Je nach Umfang geht das fertige Schadengutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der regulierenden Versicherung ein. Die Praxis hat gezeigt, dass bis zur Auszahlung des Schadenersatzes durchschnittlich 6 – 8 Wochen vergehen
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